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Unser Elternwegweiser

Aufnahme an der Clara-Grunwald-Schule

Welche Kinder können die Clara-Grunwald-Schule besuchen?

  • Alle Kinder, die im Einzugsbereich der Schule wohnen, also im Stadtteil Freiburg-Rieselfeld
  • Kinder, die im Einzugsbereich der Krozinger Str. 4 - 68 wohnen.
  • Kinder, deren Eltern wünschen, dass sie an einer Schule ohne Ziffernnoten lernen. Eltern können in diesem Fall einen Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der zuständigen Grundschule stellen.
  • Kinder, deren Eltern aus anderen wichtigen Gründen einen Schulbezirkswechsel wünschen, können ebenfalls einen Antrag bei der zuständigen Grundschule stellen.

 

Wie bekomme ich Informationen von der Schule?

In der Postmappe finden Sie alle schriftlich ausgegebenen Mitteilungen. Bitte überprüfen Sie täglich den Inhalt! Außerdem versenden die Lehrer_innen und die Elternvertreter_innen Ihrer Klasse wichtige Informationen per E-Mail. Geben Sie eine Mailadresse an, die Sie regelmäßig aufrufen.

 

Kontakt mit der Lehrerin: Wenn Sie die Lehrer_innen sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Sie können eine Rückrufbitte im Sekretariat (Clara I, Tel. 0761-201-7452) oder auf dem Anrufbeantworter (Clara II, Tel. 4011453) hinterlassen. Die Lehrerin wird sich dann bei Ihnen melden. Sie können auch eine E-Mail an ihre dienstliche Adresse schreiben.

Kontakt mit der Schulleitung: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Sekretariat.

 

Wie erfahre ich, wenn mein Kind in der Schule krank wird oder einen Unfall hat?

In diesem Falle werden Sie vom Sekretariat verständigt. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Schule immer die aktuellen dienstlichen und privaten Telefonnummern hat. Während der gesamten Unterrichts- und Betreuungszeit muss jemand erreichbar sein.

 

Mein Kind kann nicht am Unterricht teilnehmen

Bitte melden Sie Ihr Kind über die Schul-Info App bis spätestens 7.45 Uhr ab.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder in die Schule kommt. Wenn Ihr Kind länger als eine Woche krank ist , legen Sie bitte der Klassenlehrerin ein ärztliches Attest vor. Das gilt auch, wenn Ihr Kind ein ansteckende Krankheit hat.

 

Unterrichtsbefreiung: In der Regel gilt: Vor und nach Ferienabschnitten dürfen grundsätzlich keine Unterrichtsbefreiungen gegeben werden. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Urlaubsplanung. Bei wichtigen Anlässen in der Familie, bei denen Ihr Kind dabei sein soll (Hochzeit, Todesfall, große Geburtstage …) oder wenn es einen Kuraufenthalt verordnet bekommen hat, kann es vom Unterricht befreit werden. Das beantragen Sie bitte vorher schriftlich bei der Klassenlehrerin. Wenn die Befreiung an die Ferien grenzt oder länger als 3 Tage dauern soll, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.

 

Was muss ich tun, wenn mein Kind Läuse hat?

Werden Läuse in der Klasse entdeckt, bekommen Sie ein Merkblatt von der Klassenlehrerin. Bitte kontrollieren Sie auch regelmäßig den Kopf Ihres Kindes und entfernen gegebenenfalls Läuse und Nissen.

 

Schulweg und Schulhaus

 „Hilf mir, es selbst zu tun!“, Ihr Kind möchte selbständig sein und kann seinen Schulweg nach etwas Eingewöhnung alleine bewältigen. Bitte begleiten Sie es nur zur Schultüre. Dann beginnt ein Bereich, den Ihr Kind gut kennt und in dem es sich selbständig bewegen möchte.

Seinen Roller oder sein Fahrrad schließt Ihr Kind am Zaun des Schulgebäudes an.

Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht kommt. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollte es an der Schule ankommen.

Dann kann es in Ruhe anfangen und der Unterricht wird nicht gestört.  Um Ihr Kind abzuholen, warten Sie bitte im Eingangsbereich des Schulhauses.

Wir bitten Sie, im Schulhaus nicht zu telefonieren.

 

Schulsachen

Bitte sehen Sie regelmäßig nach, ob die Schulsachen Ihres Kindes vollständig sind. Beschriften Sie alles, auch die Kleidung, mit dem Namen Ihres Kindes.

In der Schule tragen alle Kinder Hausschuhe.

Füllen  Sie die Vesperdose bitte mit einem zuckerfreien, gesunden Frühstück und geben Sie eine Trinkflasche mit ausreichend Getränk mit.

Süßigkeiten, Spielsachen und elektronische Geräte bleiben bitte zu Hause.

 

Wie ist der Religionsunterricht geregelt?

An unserer Schule gibt es ab dem Schuljahr 2019/2020 den kooperativen und konfessionsübergreifenden Religionsunterricht (KoKo).

Die Kinder haben mit einer weiteren Klasse in der 1/2 oder 3/4 Jahrgangsmischung Unterricht.

Jedes Kind ist herzlich willkommen! Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen werden während der Unterrichtszeit betreut bzw. gehen ab 12:15 Uhr nach Hause oder in die Betreuungseinrichtungen.

 

Wie sind die Daten meines Kindes geschützt?

An unserer Schule erheben und verarbeiten wir Ihre und die persönlichen Daten Ihres Kindes ausschließlich zu schulischen Zwecken. Sie haben uns dazu Ihre Einwilligung gegeben. Diese erteilte Einwilligung können Sie gemäß Art. 15 EU-DSGVO uns gegenüber jederzeit widerrufen. Außerdem bekommen Sie Auskunft über Ihre persönlichen Daten, um Sie gegebenenfalls zu berichtigen oder zu vervollständigen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Vorgehensweise bei Elternanliegen

Lösungskompass (PDF)

 

SEKRETARIAT:

Frau Vink: Tel.: 0761 201-7452

Fax: 0761 201-7451

sekretariat.cgsvn@freiburger-schulen.bwl.de

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 7.30 bis 13:00 Uhr

Johanna-Kohlund-Str. 3, 79111 Freiburg

Tel.: 0761  201-7452

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©CGS Freiburg 2023

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